Warum braucht es innerhalb einer Partei ein beratendes Organ fĂźr ein bestimmtes Politikfeld?
Warum braucht es innerhalb einer Partei ein beratendes Organ für ein bestimmtes Politikfeld? Warum braucht es innerhalb der SVP das Forum Heimat?Vielleicht weil bestimmte Bereiche der Parteipolitik zu kurz kommen. Vielleicht weil die sogenannte „Volkstumspolitik“ in der SVP nicht jenen Stellenwert innehat, welcher ihr gebührt. Aber was kommt eigentlich zu kurz oder was darf nicht zu kurz kommen? An dieser Stelle soll der verbrauchte und unterschiedlich interpretierbare Begriff der „Volkstumspolitik“ keineswegs definiert werden. Er findet auch nur Gebrauch weil er für viele leicht zuordenbar ist, bestimmte Vorstellungen zu wecken vermag und nicht selten Gebrauch findet.
Spricht man von „Volkstumspolitik“ sollte folgendes nicht zu kurz kommen: Aufrechterhaltung der Grundpfeiler des 2. Autonomiestatutes und der Einhaltung von Parteiprogramm und –statut. Nicht mehr ist von Nöten um dieses Politikfeld „gut“ abdecken zu können. Einige Beispiele sollen angeführt werden:
Eine Minderheitenpartei soll die Minderheit und nicht die Mehrheit vertreten (Paragraph 1 des Parteistatut).
„Ausbau der Autonomie“ und das Anstreben einer „europäischen Region Tirol“ fanden ebenfalls Einlass in das Parteiprogramm aus dem fernen Jahre 1993, wie die „Unverzichtbarkeit“, was auch nicht möglich wäre, „des Selbstbestimmungsrechtes“. „Beschränkung und Abschaffung der Eingriffsmöglichkeiten des Zentralstaates“. Der Begriff Zentralstaat erscheint mir hier als sehr angebracht, da auch heute und auch nach dem Abschluss des Föderalisierungsprozesses, nicht von mehr als einem dezentralisierten Einheitsstaat gesprochen werden kann. Dass der „Anspruch auf die geistige und kulturelle Zugehörigkeit Südtirols zum Vaterland Österreich“ wirklich tief im Politalltag verwurzelt ist, schreibt zumindest das Parteiprogramm vor. Und die Partei schreibt in ihrem Programm man will zu einem „gesunden Gesamttiroler Bewusstsein … gelangen“.
Eckpfeiler des Autonomiestatutes müssen gehalten werden. So sollte man doch die primäre Gesetzgebungskompetenz bei der Ortsnamengebung (Art. 8) anwenden und das Sonderstatut nicht mit einer dynamischen Auslegung, wie beim Unterrichtsbeginn der Zweitsprache (Art. 19), in Gefahr bringen. Ethnischer Proporz (Art. 89) und Recht auf Gebrauch der Muttersprache (Art. 100) müssen aufrechterhalten werden und dürfen keinen Abänderungen unterliegen. Und aus aktuellem Anlass soll die in Frage gestellte Ansässigkeitsklausel für das Wahlrecht (Art. 25) erwähnt werden.
Die Quellen dieser kurzen „Ideensammlung“ stammen aus der Feder unserer Volkspartei. Der Inhalt von Parteiprogramm- und statut, sowie des Sonderstatutes müsste doch vollstes geachtet werden. Leider halten sich nicht alle Parteivertreter an diese Vorgaben und wichtige Grundsätze geraten in Vergessenheit. Die genannten Schlagwörter dürfen nicht zu einer „Ideensammlung“ verkommen. Wünsche der SVP mehr Mut und Kraft um selbst niedergeschriebene Grundsätze mit Einsatz und Überzeugung zu vertreten. Das Forum Heimat wird jedenfalls an den Einsatz für diese Werte und Ziele erinnern. Oder ist dies schon zu viel verlangt?
Ulrich Ladurner, Algund
ulrichladurner@hotmail.com
Ulrich Ladurner

